Agentur-Lexikon - Abgeschlossenheitsbescheinigung
Soll eine Immobilie nach dem Wohnungseigentumsgesetz geteilt werden, so muss eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorgelegt werden. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung sagt aus, dass eine Wohnung / ein Bereich der Immobilie von der restlichen Immobilie baulich vollkommen abgetrennt ist. Ausgestellt wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung von der Bauaufsichtsbehörde. Sie ist eine Voraussetzung um Wohnungs- und Teileigentum begründen zu können.
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