Agentur-Lexikon - Auflassung
Auflassung ist ein typischer Begriff und Beispiel für Juristen-Deutsch. Darunter versteht man die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über die Eigentumsübertragung von Grundstücken. Käufer und Verkäufer (eine Stellvertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig) haben zu gleicher Zeit beim Notar anwesend zu sein, wo sie den Kaufvertrag unterschreiben. Der Kaufvertrag sowie die Auflassung werden öffentlich beurkundet, denn nur so kann das Grundbuchamt den Eintrag in das Grundbuch vornehmen.
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