Agentur-Lexikon - Bereitstellungszins
Unmittelbar nach Abschluss des Darlehensvertrags beginnt die Zinsbindung. In aller Regel wird dem Darlehensnehmer eine gewisse Zeitspanne eingeräumt, in der er das Darlehen abrufen kann. So lange er das Darlehen noch nicht abgerufen hat, muss er auch keine Zinsen bezahlen. Diese Zeitspanne wird auch als bereitstellungszinsfreie Zeit bezeichnet und beträgt bei den meisten Banken sechs Monate. Hat der Darlehensnehmer nach Ablauf dieser Zeitspanne das Darlehen oder einen Teil des Darlehens nicht abgerufen, so wird fortan der so genannte Bereitstellungszins berechnet. Bei den meisten Banken beträgt der Bereitstellungszins 0,25 Prozent im Monat beziehungsweise 3 Prozent p.a.
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