Agentur-Lexikon - Grundschuldabtretung
Darlehensgeber wie Banken, Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen fordern eine Absicherung ihrer Darlehen durch Grundschulden. Kommt es zum Wechsel des Darlehensgebers, wie zum Beispiel bei einer Umschuldung, dann werden bestehende Grundschulden an den neuen Darlehensgeber übertragen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder werden die bestehenden Grundschulden gelöscht und neu eingetragen, oder es wird eine Grundschuldabtretung vorgenommen. In der Praxis wird fast immer eine Abtretung der Grundschulden vorgenommen, denn diese ist mit geringeren Kosten verbunden, als eine Neueintragung. Es können sowohl die gesamten Grundschulden, als auch nur ein Teil der Grundschulden abgetreten werden. Wird nur ein Teil des Grundschuldbetrags abgetreten, so spricht man von einer Teilabtretung. Diese Vorgehensweise ist in der Praxis sehr beliebt, denn die Höhe der Abtretungskosten ist von der Grundschuldhöhe abhängig.
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