Agentur-Lexikon - Grundschuldzins
Bei der Eintragung von Grundschulden, kommt es immer wieder vor, dass Darlehensnehmer verunsichert sind, weil in den Unterlagen der Bank von einem Grundschuldzins die Rede ist, welcher vom Darlehenszins erheblich abweicht und viel höher ausfällt (im Durchschnitt ca. 15 Prozent). Der Grundschuldzins hat aber mit dem Zinssatz einer Immobilienfinanzierung nichts zu tun, sondern es handelt sich um einen Zins, der im besten Fall niemals zum Tragen kommt – er spielt nämlich dann eine wichtige Rolle, wenn es zur Zwangsversteigerung kommt. Sollte der Darlehensnehmer nicht mehr zahlungsfähig sein und noch Zinsleistungen, Tilgungsleistungen oder anderen Kosten offen stehen, so werden diese gegebenenfalls über die Grundschuldzinsen abgedeckt.
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